Bürgerservice

Infos für Hundehalter

Durch die Änderung des NÖ Hundeabgabengesetztes 1979 und Erlassung des NÖ Hunde­haltegesetzes waren auch die Verordnungen unserer Gemeinde anzupassen. Die wichtigsten Änderungen sind im Folgenden zusammen gefasst:
Das NÖ Hundehaltegesetz ist im wesentlichen auf Hunde mit erhöhtem Gefährdungspoten­tial" gerichtet. Die Bestimmungen des Gesetzes gelten gleichermaßen für auffällige Hunde, die einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt oder zum Zweck der Steigerung seiner Aggressivität gezüchtet oder abgerichtet wurden. Die Auffälligkeit eines Hundes ist von der Gemeinde gegebenen Falls festzustellen. Ein erhöhtes Gefährdungspotential vermutet das Gesetz jedenfalls bei den Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden von

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pit-Bull
  • Bandog
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Es dürfen höchstens zwei auffällige Hunde oder Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential je Haushalt gehalten werden, außer es kann auf ausreichend großen Grundstücken ein Be­darf an der Haltung von mehr als zwei derartigen Hunden nachweisen werden (z.B. Wach­hunde) und wenn dadurch andere Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden. Die Haltung von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential ist der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen. Die Anmeldung bei der Gemeinde ersetzt nicht die vorgeschriebene Mikrochipkennzeich­nung und amtliche Registrierung. In der Folge enthält das neue Landesgesetz noch Bestimmungen über Beschränkungen der Hundehaltung, ein Verbot der Hundehaltung, das Führen von Hunden sowie Strafbestim­mungen. Diese Bestimmungen sind von den Gemeinden entsprechend zu verordnen und wurden auch vom Weikersdorfer Gemeinderat ratifiziert. So wurde für alle Hunde an öffentlichen Orten im Ortsbereich eine generelle Leinen- oder Maulkorbpflicht für ganz Niederösterreich, für auffällige Hunde oder Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential eine Leinen- UND Maulkorbpflicht verordnet.

Gleichzeitig mit Inkrafttreten des NÖ Hundehaltegesetzes wurde das NÖ Hundeabgabege­setz dahingehend geändert, dass die Hundeabgabe für Hunde mit erhöhtem Gefährdungs­potential zumindest das Zehnfache der für Nutzhunde festgelegten Abgabe von EU 6,54 zu betragen hat. In Weikersdorf wurden in der Gemeinderatssitzung vom 27. Mai 2010 diese Mindestsätze verordnet.

Die Gesetzestexte des Landes NÖ in der aktuellen Fassung finden Sie hier:

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